I.
Die Eltern des am 20.06.2001 in Stuttgart geborenen Kindes C. D. sind türkische Staatsangehörige. Der Vater lebt seit 1988 in Deutschland, die Mutter seit 1997. Zur Familie gehört noch die Tochter C. (geboren am 02.02.1997).
Die Eltern wehren sich gegen den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ihres Kindes nach §
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