I.
Mit notarieller Urkunde vom 21.12.2006 beantragten die Anzunehmende und der Annehmende B. K. den Ausspruch der Annahme als Kind im Wege der Adoption durch das Gericht. Diesen Antrag richteten die Beteiligten an das Amtsgericht Rostock. Die Anzunehmende ist armenische Staatsbürgerin, der Annehmende ist Deutscher.
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