1.
Dem Antragsgegner war mit Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 25. Februar 2005 ratenfreie Prozesskostenhilfe für das Scheidungsverfahren und die Folgesache Versorgungsausgleich bewilligt worden. Er wurde im Hauptsacheverfahren und im Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch Rechtsanwalt W... aus G... vertreten, der ihm durch den vorgenannten Beschluss beigeordnet wurde.
In dem Hauptsacheverfahren wurde am 16. Mai 2006 ein - rechtskräftiges - Urteil verkündet.
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