BGH - Beschluß vom 27.04.1994
XII ZB 154/93
Normen:
GVG § 200 Abs. 4 ; ZPO § 329 Abs. 2 Satz 2;
Fundstellen:
BGHR GVG § 200 Abs. 4 Bezeichnung 1
BGHR ZPO § 329 Abs. 2 Satz 2 Feriensache 1
BRAK-Mitt 1995, 88
DRsp IV(415)226Nr. 3
EzFamR aktuell 1994, 284
LM ZPO § 329 Nr. 16
MDR 1994, 940
NJW 1994, 2364
VersR 1994, 1493

Zustellung der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in die Gerichtsferien hinein bei gleichzeitiger Bezeichnung als Feriensache

BGH, Beschluß vom 27.04.1994 - Aktenzeichen XII ZB 154/93

DRsp Nr. 1994/3284

Zustellung der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in die Gerichtsferien hinein bei gleichzeitiger Bezeichnung als Feriensache

»Eine Verfügung des Vorsitzenden, durch die eine Berufungsbegründungsfrist bis zu einem Zeitpunkt in den Gerichtsferien verlängert und zugleich die Sache als Feriensache bezeichnet wird, bedarf zu ihrer Wirksamkeit auch dann der förmlichen Zustellung an den Berufungskläger, wenn sie bereits vor Beginn der Gerichtsferien erfolgt (Fortführung von BGHZ 28, 398).«

Normenkette:

GVG § 200 Abs. 4 ; ZPO § 329 Abs. 2 Satz 2;

Gründe: