Zustellung der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in die Gerichtsferien hinein bei gleichzeitiger Bezeichnung als Feriensache
BGH, Beschluß vom 27.04.1994 - Aktenzeichen XII ZB 154/93
DRsp Nr. 1994/3284
Zustellung der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in die Gerichtsferien hinein bei gleichzeitiger Bezeichnung als Feriensache
»Eine Verfügung des Vorsitzenden, durch die eine Berufungsbegründungsfrist bis zu einem Zeitpunkt in den Gerichtsferien verlängert und zugleich die Sache als Feriensache bezeichnet wird, bedarf zu ihrer Wirksamkeit auch dann der förmlichen Zustellung an den Berufungskläger, wenn sie bereits vor Beginn der Gerichtsferien erfolgt (Fortführung von BGHZ 28, 398).«