Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, ihre Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung für das Kalenderjahr 2008 zu erteilen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.564,20 EUR festgesetzt.
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