SchlHOLG - Beschluss vom 27.09.2006
15 W 4/06
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 ; BGB § 1353 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2007, 660
OLGReport-Schleswig 2006, 826
OLGReport-Schleswig 2006, 826
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 30.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 220/06

Zustimmung zum begrenzten Realsplitting gegen Sicherheitsleistung

SchlHOLG, Beschluss vom 27.09.2006 - Aktenzeichen 15 W 4/06

DRsp Nr. 2007/2048

Zustimmung zum begrenzten Realsplitting gegen Sicherheitsleistung

»Dem Verlangen, die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting abzugeben, braucht der in Anspruch genommene geschiedene Ehepartner bei Gefährdung seines Nettounterhaltes nur Zug um Zug gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe der ihm durch das begrenzte Realsplitting entstehenden Steuernachteile nachzukommen.«

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 ; BGB § 1353 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Beschwerde der Beklagten ist zum Teil begründet.

Die Rechtsverteidigung gegenüber der uneingeschränkten Klage auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting (insoweit ist der Auslegung des Landgerichts zum angekündigten Klageantrag unbedingt zu folgen, weil eine Verpflichtung zur Unterzeichnung der Anlage "U" nicht gegeben ist; BGH MDR 1998, 845 ff) hat insofern Erfolgsaussicht, als eine Verurteilung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting derzeit ohne Berücksichtigung eines Zurückbehaltungsrechts nicht in Betracht kommt.