Die Klägerin ist die Tochter und Alleinerbin des 1915 geborenen und am 18. Januar 1985 verstorbenen Dietrich B. (im folgenden Erblasser). Dieser war verheiratet mit Marga B., von der er seit längerem getrennt lebte. In der Ehe galt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
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