FG Niedersachsen - Urteil vom 27.05.1999
XII 344/98 Ki
Fundstellen:
AGS 2000, 149
EFG 1999, 905
JurBüro 2000, 537

Zuziehung eines Bevollmächtigten gem. § 77 Abs. 3 EStG

FG Niedersachsen, Urteil vom 27.05.1999 - Aktenzeichen XII 344/98 Ki

DRsp Nr. 1999/10525

Zuziehung eines Bevollmächtigten gem. § 77 Abs. 3 EStG

1. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten iSv. § 77 Abs. 3 EStG bzw. § 139 Abs. 3 S. 3 FGO ist bereits dann notwendig, wenn ein Rechtsanwalt oder Steuerberater irn Rahmen eines Dienstvertrages bevollmächtigt wird und eine Gebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO entstanden ist. 2. § 77 Abs. 3 EStG stellt keine über den Entstehungstatbestand von Gebühren nach § 118 Abs. 1 BRAGO hinausgehende weitere tatbestandliche Erfordernisse auf. 3. Der Umstand, ob ein Einspruch seitens des Bevollmächtigten begründet worden ist oder nicht ist nicht geeignet Schlüsse auf die Notwendigkeit der Hinzuziehung des Bevollmächtigten zu ziehen.

Tatbestand

Streitig ist, ob die Zuziehung der Prozeßbevollmächtigten des Klägers im Verwaltungsverfahren betreffend die Kindergeldsache i.S.d. § 77 Abs. 3 EStG notwendig war.