I.
Die Parteien haben sich in der nichtöffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Nauen vom 19. April 2007 über den Umgang des Antragstellers mit den gemeinsamen Kindern M... und S... G..., geb. am ... 2004, durch Vergleich geeinigt, dessen Inhalt sich das Amtsgericht zu Eigen gemacht hat. Auf Antrag der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers hat das Amtsgericht mit Beschluss vom 19.4.2007 der Kindesmutter für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen den gerichtlichen Vergleich vom 19.4.2007 ein Zwangsgeld von 500 EUR angedroht.
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