Die Beteiligten streiten um die Heranziehung des Klägers zur Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2005 bis 2007.
Der Kläger, der ebenso wie seine Ehefrau mit Hauptwohnung ... (jetzt: ...) gemeldet ist, ist Eigentümer der Wohnung 3 im Haus ... im Gebiet der seit dem 01. Januar 2008 amtsangehörigen Gemeinde St. Peter-Ording. Außer dieser Wohnung gehören ihm im Gebiet der Gemeinde weitere 5 Wohnungen, die an Feriengäste vermietet werden.
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