OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 21.05.2008
2 LB 1/08
Normen:
GG Art. 6 ; KAG SH § 3 ;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2008, 816
Vorinstanzen:
VG Schleswig - 14 A 127/06 - 09.08.2007,

Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnungen - Erwerbszweitwohnung; Hauptwohnung; Zweitwohnungssteuer

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.05.2008 - Aktenzeichen 2 LB 1/08

DRsp Nr. 2008/18298

Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnungen - Erwerbszweitwohnung; Hauptwohnung; Zweitwohnungssteuer

»1. Auch eine aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnung ist grundsätzlich der Zweitwohnungssteuerpflicht zu unterwerfen. 2. Eine den Steuergegenstand bildende Zweitwohnung wird nicht innegehabt, wenn es sich dabei um die vorwiegend genutzte Wohnung eines Verheirateten handelt, der von dort aus einer örtlich gebundenen Erwerbstätigkeit nachgeht, während sich die Hauptwohnung der Familie an einem anderen Ort befindet.«

Normenkette:

GG Art. 6 ; KAG SH § 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Heranziehung des Klägers zur Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2005 bis 2007.

Der Kläger, der ebenso wie seine Ehefrau mit Hauptwohnung ... (jetzt: ...) gemeldet ist, ist Eigentümer der Wohnung 3 im Haus ... im Gebiet der seit dem 01. Januar 2008 amtsangehörigen Gemeinde St. Peter-Ording. Außer dieser Wohnung gehören ihm im Gebiet der Gemeinde weitere 5 Wohnungen, die an Feriengäste vermietet werden.