Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 19.09.2019 samt zugrunde liegendem Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Düsseldorf zurückverwiesen. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 19.09.2019 wird als unzulässig verworfen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten das Beschwerdeverfahrens nicht erstattet. Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens erster Instanz obliegt dem Amtsgericht.
II.Beschwerdewert: 3.000 €.
I.
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