Antrag auf Zahlung von Kindesunterhalt im Wechselmodell

 

 

Amtsgericht...

Familiengericht

...

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Az.: neu

Antrag

des minderjährigen Kindes ...,

- Antragstellerin -

vertreten durch seine Mutter ... als gesetzliche Vertreterin,

Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...

gegen

Herrn ...,

- Antragsgegner -

Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...

wegen Unterhalt

Namens der von mir vertretenen Antragstellerin wird

beantragt,

wie folgt zu erkennen:

Der Antragsgegner hat an die Antragstellerin zu Händen ihrer gesetzlichen Vertreterin

1.    für die Zeit vom ... bis ... rückständigen Unterhalt i.H.v. ... Euro zu zahlen;

2.    mit Wirkung ab ... monatlichen Unterhalt i.H.v. ... Euro zu zahlen, zahlbar jeweils im Voraus bis zum 3. eines jeden Monats.

Ferner wird beantragt,

der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der/des Unterzeichnenden zu bewilligen.

Für den Fall, dass nach §  113 Abs. 1 FamFG, §  276 ZPO ein schriftliches Vorverfahren angeordnet wird und der Antragsgegner nicht rechtzeitig anzeigen sollte, sich gegen den Antrag verteidigen zu wollen, wird bereits jetzt nach §  113 Abs.  1 FamFG, §  331 Abs.  3 ZPO der Erlass eines Versäumnisbeschlusses ohne mündliche Verhandlung beantragt.

Begründung:

Die Mutter der Antragstellerin und der Antragsgegner sind verheiratet. Aus ihrer Ehe ist die am ...