Checkliste Unterhalt der nicht verheirateten Mutter |
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A. |
Wann wird das Kind voraussichtlich geboren werden bzw. wann wurde das Kind geboren? |
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B. |
Ist die Schwangere/Mutter verheiratet? |
Ja Nein |
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Wenn ja, mit wem? |
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I. |
Mit dem Erzeuger des Kindes |
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II. |
Mit einem anderen Mann und der Erzeuger des Kindes bestreitet die Vaterschaft nicht |
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III. |
Mit einem anderen Mann und der Erzeuger des Kindes bestreitet die Vaterschaft Bis zur Vaterschaftsfeststellung gelten §§ 1360 ff. BGB. Ergibt diese, dass der Ehemann nicht der Erzeuger des Kindes ist, besteht der Anspruch aus § 1615l BGB auch für die Vergangenheit. |
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IV. |
Die Mutter weiß nicht, ob ihr Ehemann oder ein Dritter Erzeuger des Kindes ist. siehe Punkt B. III. |
Ja Nein |
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Wenn nein,bestreitet der Erzeuger die Vaterschaft? |
Ja Nein |
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Wenn ja:Der Anspruch kann endgültig erst bei Feststellung der Vaterschaft durchgesetzt werden, ggf. einstweilige Anordnung vor Geburt des Kindes nach § 247 FamFG - zeitlich befristet - oder nach § 248 FamFG - zeitlich nicht befristet. |
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C. |
Ist bzw. war die Schwangere/Mutter verheiratet? |
Ja Nein |
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Wenn ja: Wurde oder wird das Kind voraussichtlich während der Ehe geboren? |
Ja Nein |
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Wenn ja: |
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