Autor: Renz |
Hierbei handelt es sich üblicherweise um gewerblich genutzte Objekte oder Mehrfamilienhäuser, welche durch das Ertragswertverfahren zu bewerten sind (§§ 27 ff. ImmoWertV n.F.). Der Ertragswert umfasst den Bodenwert und den Gebäudeertragswert.
Der Gebäudeertragswert wird errechnet, indem die nachhaltig erzielbaren Einnahmen zugrunde gelegt und diesen die nachhaltig anfallenden Kosten gegenübergestellt werden (hierzu Tremel, ZEV 2007,
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