Autor: Christ |
Auch wenn nur einer der Eheleute die Einzelveranlagung beantragt, wird das Finanzamt die Einzelveranlagung bei beiden Eheleuten durchführen (§ 26 Abs. 2 Satz 1 EStG). Das Finanzamt führt die Einzelveranlagung auch dann durch, wenn familienrechtlich eine Verpflichtung besteht, der Zusammenveranlagung zuzustimmen.
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