Autor: Mainz-Kwasniok |
Der Antragsteller hat sein Einkommen einzusetzen. Die Freibeträge lauten seit Januar 2023 wie folgt:
Antragsteller selbst: 552 Euro
Erwerbstätigenfreibetrag: 251 Euro
Hinzu kommen die Wohnkosten und relevante Belastungen.
Berücksichtigt werden Unterhaltspflichten wie folgt:
der zusammenlebende Ehegatte: 552 Euro
sonstige unterhaltsberechtigte Erwachsene: 442 Euro
unterhaltsberechtigte Jugendliche (14-17): 462 Euro
unterhaltsberechtigte Kinder (6-13): 383 Euro
unterhaltsberechtigte Kinder (0-5): 350 Euro
Für die Landkreise Fürstenfeldbruck, Starnberg, und München sowie die Landeshauptstadt München gelten abweichende höhere Beträge (siehe dazu die
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