6.4 Kann ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen?

Autor: Mainz-Kwasniok

Unter Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses kann der geschiedene Ehegatte bei seinem örtlichen Standesamt den Geburtsnamen wieder annehmen. Die Kinder behalten allerdings den Ehenamen.

Letzte redaktionelle Änderung: 15.11.2021