Autor: Mainz-Kwasniok |
Mandantin Frau Paulus lebt frisch getrennt. Sie erscheint zur Beratung, weil sie gehört hat, dass man in dieser Situation einen "Trennungsvertrag" machen soll und dass man damit Geld sparen und Nerven schonen könne.
Siehe Mandatssituation 3.2.
Die klassische Trennungsvereinbarung will vorläufig die Folgen des Getrenntlebens zu einem Zeitpunkt regeln, zu dem über die Frage, ob und wann ein Ehescheidungsverfahren eingeleitet werden soll, noch keine Entscheidung getroffen werden kann. Da für die reinen Trennungsfolgen keine notarielle Form zwingend ist und die Vollstreckbarkeit u.U. kein dringendes Bedürfnis des Mandanten ist, bietet es sich häufig aus Kostengründen an, eine Trennungsvereinbarung formfrei zu gestalten, möglicherweise befristet, und diese Frist zu nutzen, um den notariellen Vertrag über die weiteren Trennungs- und ggf. die Scheidungsfolgen zu verhandeln.
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