OLG Stuttgart - 03.07.1984 (15 UF 33/83)
Wiedergabe ausnahmsweise nur in Kurzfassung. Die Regelung in § 1696 Abs. 1 BGB ist eine Sonderregelung im Verhältnis zu den Regelungsmöglichkeiten aus § 1666 BGB und jedenfalls dann vorrangig anzuwenden, wenn - wie [...]