LAG Berlin, Beschluß vom 02.09.1992 - Aktenzeichen 9 Ta 15/92
DRsp Nr. 1995/6517
Prozesskostenhilfe: Einkommen - Kindergeld
1. Kindergeld ist als Einkommen bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu berücksichtigen.2. Zur Abzugsfähigkeit von Mieten und Tilgungsverpflichtungen aus einem Darlehensvertrag.