AG Hildesheim - Beschluß vom 17.02.1993 (41 XIV 539 L) - DRsp Nr. 1994/15672
AG Hildesheim, Beschluß vom 17.02.1993 - Aktenzeichen 41 XIV 539 L
DRsp Nr. 1994/15672
Der als Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren bestellte Rechtsanwalt übt die gleiche Tätigkeit aus wie ein auf Grund von Prozeßkostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt. Seine Vergütung richtet sich daher nicht nach §§ 1835, 1836BGB, sondern nach § 112BRAGO.