AG Syke - Beschluß vom 16.06.1993 (23 F 27/93) - DRsp Nr. 1994/15939
AG Syke, Beschluß vom 16.06.1993 - Aktenzeichen 23 F 27/93
DRsp Nr. 1994/15939
Wird ein Scheidungsverfahren nicht streitig geführt, so ist dem Antragsgegner, auch dann, wenn er einen eigenen Scheidungsantrag stellen will, Prozeßkostenhilfe zu verweigern, da bei dieser Sachlage, die Stellung eines eigenen Scheidungsantrages als mutwillig angesehen werden muß.