VG Greifswald - Urteil vom 27.07.1994 (1 D 625/92) - DRsp Nr. 1995/10399
VG Greifswald, Urteil vom 27.07.1994 - Aktenzeichen 1 D 625/92
DRsp Nr. 1995/10399
»Nur eine Erbengemeinschaft als solche ist Berechtigte im Sinne des Vermögensgesetzes hinsichtlich des Rückübertragungsanspruchs an einem Grundstück; einzelnen Mitgliedern der Erbengemeinschaft fehlt dagegen - vorbehaltlich der in den §§ 2038 und 2039BGB geregelten Ausnahmen - die Prozeßführungsbefugnis.«