AG Straubing - Beschluß vom 29.01.1997
1 F 206/96
Normen:
BGB § 1361b;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 943

AG Straubing - Beschluß vom 29.01.1997 (1 F 206/96) - DRsp Nr. 1997/5757

AG Straubing, Beschluß vom 29.01.1997 - Aktenzeichen 1 F 206/96

DRsp Nr. 1997/5757

Hat der Ehegatte, der Alleineigentümer der Ehewohnung ist, diese freiwillig verlassen, um sich einem anderen Partner zuzuwenden, und steht ihm anderweitig ausreichender Wohnraum zur Verfügung, kann er nicht Zuweisung der Ehewohnung nach § 1361b BGB begehren.

Normenkette:

BGB § 1361b;

Hinweise:

Die gegen diesen Beschluß eingelegte Beschwerde wurde durch Beschluß des OLG Nürnberg vom 04.03.1997 - 7 UF 564/97 zurückgewiesen.

Fundstellen
FamRZ 1997, 943