AG München - Beschluss vom 10.03.1999
561 F 6502/98
Normen:
BGB § 1684 ;
Fundstellen:
DAVorm 1999, 310

AG München - Beschluss vom 10.03.1999 (561 F 6502/98) - DRsp Nr. 1999/11358

AG München, Beschluss vom 10.03.1999 - Aktenzeichen 561 F 6502/98

DRsp Nr. 1999/11358

Der Mann, der die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt hat, der mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet ist und der nicht sorgeberechtigt ist, hat einen Anspruch auf Umgang mit seinem Kind. Die Ausgestaltung des Umgangsrechts ist ausschließlich am Wohl des Kindes auszurichten. Bei einem kleinen Kind (hier: im Alter von 1 3/4 Jahren) entspricht eine häufigere und kürzere Umgangsregelung eher dem Wohl des Kindes, da sie eher geeignet ist, bei dem Kind Ängste und Misstrauen zu vermeiden und auch eine gewisse Vertrautheit zwischen Vater und Kind aufkommen zu lassen.

Normenkette:

BGB § 1684 ;
Fundstellen
DAVorm 1999, 310