AG Limburg - Beschluß vom 04.01.2001
3 XVI 10/99
Normen:
BGB § 1748 Abs. 3 ;
Fundstellen:
Jamt 2001, 430

AG Limburg - Beschluß vom 04.01.2001 (3 XVI 10/99) - DRsp Nr. 2002/6331

AG Limburg, Beschluß vom 04.01.2001 - Aktenzeichen 3 XVI 10/99

DRsp Nr. 2002/6331

Kann ein Kind weiter in seiner Pflegefamilie verbleiben, fehlt es an dem Erfordernis, daß das Kind ohne Adoption nicht in einer Familie aufwachsen könnte und hierdurch in seiner Entwicklung schwer gefährdet wäre.

Normenkette:

BGB § 1748 Abs. 3 ;
Fundstellen
Jamt 2001, 430