OVG Hamburg - Beschluss vom 04.04.2007
3 Bs 28/07
Normen:
GG Art. 6 ; AufenthG § 60a Abs. 2 ; BGB § 1309 Abs. 2 ; PStG § 5a ;
Fundstellen:
DVBl 2007, 852
FamRZ 2007, 1554
FuR 2007, 337
NVwZ-RR 2007, 559
Vorinstanzen:
VG Hamburg - 15 E 4238/06 - 24.01.2007, vom - Vorinstanzaktenzeichen

OVG Hamburg - Beschluss vom 04.04.2007 (3 Bs 28/07) - DRsp Nr. 2008/6684

OVG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2007 - Aktenzeichen 3 Bs 28/07

DRsp Nr. 2008/6684

»1. Steht die Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen im Bundesgebiet unmittelbar bevor, kann zum Schutz der Eheschließungsfreiheit ein Anspruch des ausländischen Verlobten auf Aussetzung der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG bestehen. 2. Hängt der Termin der Eheschließung allein noch von der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses ab, darf dem ausländischen Verlobten, der sämtliche für die Entscheidung über den Befreiungsantrag notwendigen Nachweise vorgelegt hat, vorläufiger Schutz vor Abschiebung nicht deshalb versagt werden, weil das Befreiungsverfahren in der Zuständigkeit des Präsidenten des Oberlandesgerichts aufgrund beschränkter personeller Kapazitäten nicht kurzfristig abgeschlossen werden kann.«

Normenkette:

GG Art. 6 ; AufenthG § 60a Abs. 2 ; BGB § 1309 Abs. 2 ; PStG § 5a ;

Gründe:

Die zulässige (1.) Beschwerde hat Erfolg (2.).