FG Köln - Urteil vom 24.03.2011
15 K 1055/09
Normen:
SGB X § 103; SGB X § 104; SGB X § 107 Abs. 1; EStG § 74 Abs. 2;

Bestehender Kindergeldanspruch bei fehlendem Erstattungsanspruch der Arbeitsgemeinschaft gegenüber der Bundesagentur für Arbeit

FG Köln, Urteil vom 24.03.2011 - Aktenzeichen 15 K 1055/09

DRsp Nr. 2011/11290

Bestehender Kindergeldanspruch bei fehlendem Erstattungsanspruch der Arbeitsgemeinschaft gegenüber der Bundesagentur für Arbeit

Ein Elternteil behält den Anspruch auf Auszahlung des Kindergelds, sofern es an einem Erstattungsanspruch der Arbeitsgemeinschaft gegenüber der Bundesagentur für Arbeit bei nicht im Haushalt der Eltern lebendem volljährigem Kind, für das Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ohne Anrechnung von Kindergeld gezahlt worden ist, fehlt. Insoweit gilt der Anspruch nicht als im Sinne von § 74 Abs. 2 EStG erfüllt.

Normenkette:

SGB X § 103; SGB X § 104; SGB X § 107 Abs. 1; EStG § 74 Abs. 2;

Tatbestand:

Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob ein Erstattungsanspruch der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) B gegenüber der Beklagten gemäß § 74 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes - EStG - in Verbindung mit §§ 103, 104 des X. Sozialgesetzbuches (SGB X) besteht, nach dem der Anspruch des Klägers auf Kindergeld für das Kind D als erfüllt gilt (§ 107 Abs. 1 SGB X).