LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.02.2011
L 5 EG 5/10
Normen:
BEEG § 2 Abs. 3 S. 2; BEEG § 2 Abs. 8 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Koblenz, vom 26.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 EG 6/09

Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der Nichtabzugsfähigkeit freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2011 - Aktenzeichen L 5 EG 5/10

DRsp Nr. 2011/9592

Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der Nichtabzugsfähigkeit freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die Nichtabzugsfähigkeit freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nach § 2 Abs. 8 S. 1 BEEG ist verfassungsgemäß. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 26.3.2010 wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BEEG § 2 Abs. 3 S. 2; BEEG § 2 Abs. 8 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1;

Tatbestand:

Umstritten ist die Höhe des der Klägerin zustehenden Elterngeldes im Zeitraum vom 21.3.2009 bis zum 20.1.2010.