LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 20.07.2022 (L 2 AS 366/21)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander für das zweitinstanzliche Verfahren keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. I. Die Klägerinnen wenden sich gegen bestandskräftige [...]