Die Leitlinien sind von Richterinnen und Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen OLG erarbeitet worden. Die Unterhaltsleitlinien sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen. Sie gelten ab 01.01.2021. Gegenüber den ab 01.01.2020 geltenden Leitlinien ergeben sich inhaltliche Änderungen nur in Nr. 21.3.2 und in den Anlagen I und II.
1. Geldeinnahmen
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