OLG Hamburg

Inhalt

Vorbemerkung

Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen

1.1 regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen

1.2 unregelmäßige Einkommen (z.B. Abfindungen etc.)

1.3 Überstunden

1.4 Spesen und Auslösungen

1.5 Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

1.6 Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen

1.7 Steuererstattungen

1.8 sonstige Einnahmen

2. Sozialleistungen

2.1 Arbeitslosengeld und Krankengeld

2.2 Leistungen nach dem SGB II

2.3 Wohngeld

2.4 BAföG-Leistungen

2.5 Erziehungs- und Elterngeld

2.6 Unfall- und Versorgungsrenten

2.7 Leistungen aus der Pflegeversicherung, Blindengeld u.Ä.

2.8 Pflegegeld

2.9 Grundsicherung beim Verwandtenunterhalt

2.10 Sozialhilfe

2.11 Unterhaltsvorschuss

3. Kindergeld und Kinderzuschlag (§ 6a BKGG)

4. Geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers

5. Wohnwert

6. Haushaltsführung

7. Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit

8. Freiwillige Zuwendungen Dritter

9. Erwerbsobliegenheit und Einkommensfiktion

10. Bereinigung des Einkommens

10.1 Steuern und Vorsorgeaufwendungen

10.1.1 Steuern/Splittingvorteil

10.1.2 Vorsorgeaufwendungen

10.2 berufsbedingte Aufwendungen

10.2.1 pauschale/konkrete Aufwendungen

10.2.2 Fahrtkosten

10.2.3 Ausbildungsaufwand

10.3 Kinderbetreuung

10.4 Schulden

10.5 Unterhaltsleistungen

10.6 Vermögensbildung

10.7 Umgangskosten

Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt)

11.1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

11.2 Eingruppierung

12. minderjährige Kinder