Das Schwurgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von fünfzehn Jahren verurteilt und seine Sicherungsverwahrung angeordnet.
Die vom Angeklagten eingelegte, auf Verletzung des sachlichen Rechts gestützte Revision hat teilweise Erfolg.
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