I. Die Beteiligten zu 1 und 2 haben beim Standesamt das Aufgebot zur Eheschließung beantragt. Die Beteiligte zu 2 ist deutsche Staatsangehörige. Der Beteiligte zu 1, der 1964 in Glogovac (Jugoslawien, Republik Serbien), geboren wurde, ist am 17.5.1993 nach Deutschland eingereist und hat wegen politischer Verfolgung einen Asylantrag gestellt.
Der Standesbeamte hat das zunächst von ihm angeordnete und bekanntgemachte Aufgebot am 2.2.1995 widerrufen und die Eheschließung abgelehnt, nachdem er davon Kenntnis erhalten hatte, daß der Beteiligte zu 1 bei deutschen Behörden mit dem Familienstand "verheiratet" registriert ist und auch in seiner an das Verwaltungsgericht gerichteten Asylklage vom 31.8.1993 als verheiratet bezeichnet ist.
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