I. Die Parteien schlossen am 29. November 1962 die Ehe.
Für die Antragsgegnerin waren bereits ab 1. August 1957 Beiträge in die Rentenversicherung der Angestellten bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin entrichtet worden. Mit Bescheid vom 8. Oktober 1965 entsprach die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte dem Antrag der Antragsgegnerin auf Beitragserstattung anläßlich der Eheschließung für die in der Zeit vom 1. August 1957 bis 30. April 1963 geleisteten Beiträge und setzte den gemäß §
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