I. Der Beteiligte zu 1), spanischer Staatsangehöriger, und die Beteiligte zu 2), bis dahin nur deutsche Staatsangehörige, haben am 29. Oktober 1970 vor dem Standesbeamten des Standesamts Würzburg geheiratet; die Beteiligte zu 2) hat durch die Eheschließung die spanische Staatsangehörigkeit hinzuerworben. Aus ihrer Ehe ist das am 5. November 1982 in Würzburg geborene Kind Rafael hervorgegangen, das sowohl die deutsche als auch die spanische Staatsangehörigkeit besitzt. Dessen Geburt hat der Standesbeamte des Standesamts Würzburg am 15. November 1982 unter der Nr. 3024 in das Geburtenbuch des Jahres 1982 eingetragen. Dabei hat er als Familiennamen des Kindes "San Miguel Thurn" und als denjenigen der Mutter "Thurn de San Miguel" angegeben; weiterhin hat er letztere als deutsche und spanische Staatsangehörige bezeichnet.
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