I. Die Beteiligte zu 1 (Mutter) und der Beteiligte zu 2 (Vater) streiten um die elterliche Sorge für die aus ihrer Ehe hervorgegangene Tochter Melisa, geboren am 24. September 1986. Im Jahre 1992 erging in der Türkei ein Urteil, das die Scheidung der Ehe der Eltern aussprach. Das Scheidungsurteil wurde in der Bundesrepublik nicht anerkannt, unter anderem weil der Mutter der Scheidungsantrag nicht zugestellt worden war und weil sie sich auf das Verfahren nicht eingelassen hatte. Inzwischen ist in der Bundesrepublik ein weiteres Scheidungsverfahren anhängig. Der Vater ist Türke, die Mutter ist Deutsche und hat möglicherweise mit der Eheschließung zusätzlich die türkische Staatsbürgerschaft erworben. Die Tochter Melisa besitzt sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit. Beide Eltern leben in der Bundesrepublik.
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