BGH - Urteil vom 07.11.1985
III ZR 84/84
Normen:
BGB §§ 607, 426 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
NJW 1986, 1491

Gesamtschuldnerausgleich unter Grundstückseigentümern

BGH, Urteil vom 07.11.1985 - Aktenzeichen III ZR 84/84

DRsp Nr. 1997/3043

Gesamtschuldnerausgleich unter Grundstückseigentümern

Gesamtschuldnerausgleich des persönlich aus einer Grundschuldverbindlichkeit verpflichteten Ehemannes gegenüber der Schwester seiner Ehefrau, die zusammen mit dieser Grundstückseigentümerin ist: Es kann nicht davon ausgegangen werden, daß Zahlungen ohne Ausgleichsanspruch nur als auf die Verbindlichkeit der Ehefrau gezahlt sei sollen. Vielmehr kommt es insoweit auf die zwischen den Parteien bei Vertragsschluß getroffenen Abreden an.

Normenkette:

BGB §§ 607, 426 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1;

Tatbestand: