Gesamtschuldnerausgleich unter Grundstückseigentümern
BGH, Urteil vom 07.11.1985 - Aktenzeichen III ZR 84/84
DRsp Nr. 1997/3043
Gesamtschuldnerausgleich unter Grundstückseigentümern
Gesamtschuldnerausgleich des persönlich aus einer Grundschuldverbindlichkeit verpflichteten Ehemannes gegenüber der Schwester seiner Ehefrau, die zusammen mit dieser Grundstückseigentümerin ist:Es kann nicht davon ausgegangen werden, daß Zahlungen ohne Ausgleichsanspruch nur als auf die Verbindlichkeit der Ehefrau gezahlt sei sollen. Vielmehr kommt es insoweit auf die zwischen den Parteien bei Vertragsschluß getroffenen Abreden an.