Der Beschwerdeführer gehört zu den Personen, die aufgrund ihrer äußeren Geschlechtsmerkmale im Zeitpunkt der Geburt dem männlichen Geschlecht zugeordnet worden sind, sich aber später in jeder Hinsicht dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen und heute - nach Anpassung ihres äußeren Erscheinungsbildes - das Leben einer Frau führen, jedoch rechtlich weiterhin als Männer behandelt werden (männliche Transsexuelle). Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet er sich gegen die Ablehnung der Änderung des Geschlechtseintrags im Geburtenbuch von "männlich" in "weiblich".
A.
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