OLG Düsseldorf - Beschluß vom 29.12.1999
2b Ss 167/99 - 72/99 I
Normen:
AuslG § 14 Abs. 2, § 17 Abs. 1, § 23 Abs. 1 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Nr. 3 ; VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 4 ; VwGO § 58 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
NStZ-RR 2000, 184
StV 2000, 369

Verstoß gegen Verbot der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 29.12.1999 - Aktenzeichen 2b Ss 167/99 - 72/99 I

DRsp Nr. 2000/2854

Verstoß gegen Verbot der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit

»Das mit der Aufenthaltserlaubnis verbundene Verbot der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder einer dieser vergleichbaren unselbständigen Erwerbstätigkeit kann als äußerlich trennbarer, den Erlaubnisinhaber belastender Verwaltungsakt selbständig angefochten und muß daher mit einer schriftlichen Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden, wenn die Aufenthaltserlaubnis in Erfüllung von dessen gesetzlichem Anspruch aus § 23 Abs. 1 Nr. 1 AuslG dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen erteilt ist, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Unterbleibt diese Belehrung und ist die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO noch nicht abgelaufen, so ist das mit der Auflage erteilte Verbot (noch) nicht vollziehbar und daher ein Verstoß dagegen nicht nach § 92 Abs. 1 Nr. 3 AuslG strafbar.«

Normenkette:

AuslG § 14 Abs. 2, § 17 Abs. 1, § 23 Abs. 1 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Nr. 3 ; VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 4 ; VwGO § 58 Abs. 2 S. 1;

Gründe:

I.