10/1.6.1 Rechtswahl

Autor: Mainz-Kwasniok

Folge von Globalisierung, Migration und Mobilität ist, dass auch der beratende Rechtsanwalt sich häufiger mit ausländischen oder gemischtnationalen Ehen befasst oder mit Deutschen, die es ins Ausland verschlägt.

Schrittweises Vorgehen

In einem ersten Schritt ist bei Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen anhand des IPR oder bilateraler oder multilateraler Verträge zu prüfen, welche nationale Rechtsordnung gesetzlich auf das Paar zuträfe, wenn es keine Vereinbarung gäbe.

Das Statut ist bei jeder Trennungs- und Scheidungsfolge separat anzuknüpfen.

Im zweiten Schritt ist zu prüfen, welche nationalen Rechtsordnungen im Weg der "Rechtswahl" als Alternative wählbar sind. Auch das ist bei jeder Trennungs- und Scheidungsfolge separat anzuknüpfen. Die Rechtsfolgen sind miteinander zu vergleichen, wobei vielfach der Vorteil des einen Partners spiegelbildlich einen Nachteil des anderen Partners erzeugt, so dass das Paar im Wege eines Interessenausgleichs eine Einigung bzgl. der Rechtswahl herbeiführen muss. Hier ist die Gefahr der Interessenkollision für den Rechtsanwalt bei der gemeinsamen Beratung (siehe Teil 10/3.3) noch größer als bei der Beratung eines Paares, das keinen Anlass zur Prüfung ausländischer Rechtswahlmöglichkeiten gibt.