10/8.10.5 Güterstandsschaukel

Autoren: Mainz-Kwasniok/Schönenberg-Wessel

Mit einfachen Worten beschrieben bedeutet Güterstandsschaukel, dass Eheleute vom gesetzlichen Güterstand zur Gütertrennung und zurück "schaukeln", wobei das Motiv ist, den bis dahin entstandenen Zugewinn auszugleichen; die Beendigung des gesetzlichen Güterstands für eine juristische Sekunde dürfte ausreichen (beachte dazu aber den nachstehenden Praxishinweis).