10/8.11.2 Gegenstände, insbesondere Kfz

Autoren: Mainz-Kwasniok/Schönenberg-Wessel

Fragen vor Auseinandersetzung

Die Ehegatten müssen sich bei der vertraglichen Auseinandersetzung von Vermögensgegenständen folgende Fragen beantworten:

Steht der Gegenstand im gemeinsamen Eigentum oder im Alleineigentum eines Ehegatten?

Möchte einer der beiden den Gegenstand behalten und wie viel ist er ihm wert?

Möchten beide den Gegenstand gern behalten? Wie können sie diese Kollision lösen und wie können sie dafür den Wert ermitteln?

Möchten beide den Gegenstand abschaffen und wie können sie den besten Erlös erzielen?

Im Fall von Kfz wird sich vielleicht folgender, im Beispiel dargestellter Sachverhalt ergeben:

Beispiel

Die "Familienkutsche" ist auf den Ehemann zugelassen, sie soll aber in Zukunft von der Frau gefahren werden. Neben der Besitz- und Eigentumsübertragung (Umschreibung beim Straßenverkehrsamt) soll sie auch den Schadenfreiheitsrabatt bekommen (einen Anspruch darauf hat sie, wenn sie den Rabatt "erfahren" hat). Der Wert des Fahrzeugs wird per Internet von den Parteien selbst ermittelt (DAT, Schwacke, ADAC, Internetbörsen). Die Hälfte des Werts steht dem Ehemann zu, ggf. bei der Auseinandersetzung via Zugewinnausgleich.

Bei vertraglichen Absichtserklärungen sollte die Umsetzung alsbald folgen. Die Vollstreckung solcher Vereinbarung ist nicht simpel.

Formulierungsbeispiel

Übertragung Kfz-Eigentum