10/8.11.6 Zusammentreffen mit Unterhalt

Autoren: Mainz-Kwasniok/Schönenberg-Wessel

Wenn die Parteien Vermögensauseinandersetzungen vornehmen, ist immer zu prüfen, ob die Vermögensgegenstände Erträge abwerfen, die unterhaltsrelevant sind. Dann ist die Unterhaltsberechnung zu differenzieren in die Zeit vor und nach der Vermögensaufteilung.

Letzte redaktionelle Änderung: 30.11.2021