Autoren: Mainz-Kwasniok/Schönenberg-Wessel |
Wenn die Parteien Vermögensauseinandersetzungen vornehmen, ist immer zu prüfen, ob die Vermögensgegenstände Erträge abwerfen, die unterhaltsrelevant sind. Dann ist die Unterhaltsberechnung zu differenzieren in die Zeit vor und nach der Vermögensaufteilung.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|