15/3.4.7 Abstammungsgutachten

Autor: Grün

Die Entwicklung der modernen Abstammungsbegutachtung macht es nicht mehr erforderlich, auf frühere Methoden der Abstammungsuntersuchung - etwa das erbbiologische Gutachten - zurückzugreifen, die zudem nur eine eingeschränkte Aussagekraft hatten. Selbst das klassische Blutgruppengutachten, das nach den bis Anfang 2002 geltenden Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten den unverzichtbaren Kern der Standardgutachten darstellte, hat aufgrund der seitdem geltenden Richtlinien, die eine allein auf DNA-Untersuchung beruhende Abstammungsuntersuchung zulassen, an Bedeutung verloren.

Blutgruppengutachten

Blutgruppengutachten kommen daher trotz ihres hohen Aussagewerts heute kaum noch vor. Solche Gutachten beruhen darauf, dass bestimmte Bluteigenschaften vererblich und unveränderbar sind. Für die Untersuchung dieser erblichen Blutmerkmale stehen zahlreiche genetische Polymorphismen des Bluts zur Verfügung. Dabei gelten die nachfolgend angeführten Untersuchungssysteme als konventionelle Systeme:

Erathrozyten-Membranantigene (es werden mittels spezifischer Antikörper Merkmale auf der Oberfläche der roten Blutkörperchen erfasst);

Serumproteine (es werden mit physikalischen/biochemischen Methoden spezifische Merkmale in der Blutflüssigkeit nachgewiesen);

Enzyme (es werden Merkmale aus dem Zellinhalt der roten und weißen Blutkörperchen nachgewiesen);