4/1.2.3.2.6 Verfahrenskostenhilfe

Autor: Osthold

Der BGH hat zwischenzeitlich die vormals strittige Frage, ob ein Antrag auf nachehelichen Unterhalt oder Zugewinnausgleich außerhalb des Verbunds nach Abschluss des Scheidungsverfahrens zur Mutwilligkeit des entsprechenden Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe führt, dahingehend entschieden, dass dies grundsätzlich nicht der Fall ist (BGH, Beschl. v. 10.03.2005 - XII ZB 20/04, FamRZ 2005, 786), weil bei isolierter Geltendmachung ein Kostenerstattungsanspruch entstehen kann, der auch die Staatskasse vollständig entlasten kann.