5/10.4 Gegenvorstellung

Autor: Weiberg

Die auf eine sofortige Beschwerde ergangene Entscheidung kann im Übrigen nur noch mit einer Gegenvorstellung "angefochten" werden (BFH, FamRZ 2009, 1829; Dürbeck/Gottschalk, 8. Aufl. 2016, Rdnr. 1036), jedoch nicht : Spätestens nach Ablauf eines Monats (OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2004, 294), nach sogar nur von zwei Wochen (BGH, MDR 2002, ; ebenso der BFH v. 17.12.2007 - , analog § Abs. Satz 1 ; analog § : OLG Rostock, FamRZ 2009, ; OLG Rostock, MDR 2002, ; OLG Rostock, FamRZ 2009, ), seit der Bekanntgabe der Rechtsmittelentscheidung sind Gegenvorstellungen im VKH-Beschwerdeverfahren unzulässig. Die Gegenvorstellung kann nicht allein damit begründet werden, die Entscheidung des OLG sei von einem falschen Sachverhalt ausgegangen (OLG Hamburg, FamRZ 2007, ). Seine Vorlage an den gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe (FamRZ 2008, ) hat der BFH inzwischen zurückgenommen (vgl. , NJW 2008, und , ZRP 2008, ; BFH, FamRZ 2009, = NJW 2009, m. Anm. ; BFH, NJW 2009, ).