5/10.5 Keine weiteren Rechtsmittel, Gehörsrüge

Autor: Weiberg

Weitere Rechtsmittel existieren nicht, insbesondere keine "Ausnahmebeschwerde" (BGH, NJW 2002, 1577 und BGH v. 20.09.2011 - IX ZA 42/11), deren Zulässigkeit verfassungsrechtlich auch nicht geboten ist (BVerfG, NJW 2003, 1924).