5/4.1 Anforderungen

Autor: Weiberg

5/4.1 Anforderungen

Zwar ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von VKH von hinreichenden Erfolgsaussichten i.S.d. § 114 ZPO abhängig zu machen (BVerfG v. 28.08.2014 - 1 BvR 3001/11, BeckRS 2014, 59282). Es verstößt jedoch gegen den Justizanspruch eines Beteiligten, einen Antrag auf VKH abzulehnen, obwohl die Rechtsverfolgung nach Ansicht des Gerichts Aussicht auf Erfolg verspricht und ein vernünftiger Beteiligter sein Recht verfolgen würde (BVerfG, FamRZ 2009, 191).

Summarische Prüfung von Sach- und Rechtslage