Autor: Weiberg |
Zwar wird das VKH-Verfahren durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Antragsteller nicht gem. § 240 ZPO unterbrochen (BGH, Beschl. v. 04.05.2006 -
Wurde die VKH bewilligt und angeordnet, dass der Antragsteller Verfahrenskosten in monatlichen Raten zu zahlen hat, ist die Folge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens für das Schicksal der VKH nicht eindeutig geklärt.
Die Frage, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der nachträglichen Anordnung von Zahlungen im Änderungsverfahren nach § 120a ZPO entgegensteht, ist umstritten.
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